Unsere Förderungen
Wie gefördert wird:
Voraussetzungen
- Vereinbarkeit mit den Förderzielen der Stiftung (siehe Satzung);
- Bezug zum preußischen Kulturerbe;
- Nachweis der Gemeinnützigkeit des Antragstellers
(Gemeinnützige Vereine, Kirchengemeinden, Fördervereine); - Freie Fördermittel bei der Stiftung (es empfiehlt sich, eine Vorabanfrage zu stellen);
- Daneben gibt es keinerlei Auflagen;
- Beschluss des Stiftungsvorstandes/des Stiftungsrates.
Anträge stellen
- Formloser Antrag über die geplante Maßnahme;
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
(Freistellungsbescheid des Finanzamtes); - Finanzierungsplan: U.a. welche Eigenmittel sind vorhanden, sind weitere
Stiftungen (Deutsche Stiftung Denkmalschutz etc. und/oder
Landes-/Bundesmittel) aus dem Denkmalschutzprogramm vorgesehen;
- Bei Bau-/Sanierungsmaßnahmen von z.B. Kirchen und /oder Kulturdenkmälern Kostenschätzung des Architekten über die Baumaßnahme;
- Bei Sanierung von Denkmälern sollte die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde vorliegen.
Ablauf
- Die eingereichten Unterlagen werden von uns geprüft. Entsprechend der finanziellen Möglichkeiten kann eine Anschub-/Teilfinanzierung gewährt werden. Die Übernahme der gesamten Kosten ist nicht möglich.
- Sofern ein Zuschuss gewährt wurde, bittet die Stiftung um Mitteilung des Bau-/Sanierungsbeginns.
- Nach Eingang der Förderung ist der Stiftung zeitnah eine Spendenbescheinigung zuzusenden.
- Während und nach Abschluss der Arbeiten bittet die Stiftung um eine kleine Bilddokumentation in digitaler Form, um evtl. Ihre Fördermaßnahme in einem unserer Rundbriefe oder auf dieser Webseite vorzustellen.